Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hundewanderungen und Veranstaltungen mit Vlado Trulik

Präambel:
Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Vorbehalt. Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate mit den vom Gesetzgeber verfassten diversen Gesetzesänderungen verglichen und bei wesentlichen Unterschieden angepasst. Sollten sich zwischen den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Regelungen des AGBG Differenzen ergeben, gelten die Regelungen des AGBG.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Die auf der Homepage und/oder in der Anmeldebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Der Organisator, Vlado Trulik, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor in Anspruchnahme der Leistung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen (z.B. bezüglich Hotels oder Wanderroute) sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
§ 3 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
¡ bis 2 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr.
¡ bis 1 Woche vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
¡ Bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

Bei Ausfall des Leiters unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.
§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht XXXX.

 

 

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