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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hundewanderungen und Veranstaltungen mit Vlado Trulik
Präambel:
Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Vorbehalt.
Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate mit den vom Gesetzgeber verfassten
diversen Gesetzesänderungen verglichen und bei wesentlichen Unterschieden
angepasst. Sollten sich zwischen den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und den Regelungen des AGBG Differenzen ergeben, gelten die Regelungen
des AGBG.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
auf der Homepage oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
Die auf der Homepage und/oder in der Anmeldebestätigung enthaltenen Angaben
sind bindend. Der Organisator, Vlado Trulik, behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
eine wesentliche Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Teilnehmer vor in Anspruchnahme der Leistung informiert wird. In diesem
Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung
zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr
zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt
die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere
Änderungen (z.B. bezüglich Hotels oder Wanderroute) sowie zeitliche Verschiebungen
vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe
zu kommen.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss
des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch
den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der
Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner
bestimmten Form.
§ 3 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt,
der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält
sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug
erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.
Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
¡ bis 2 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr.
¡ bis 1 Woche vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
¡ Bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine
Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig
verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer
gefährdet werden.
Bei Ausfall des Leiters unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.
§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden
handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt.
Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde
herbeigeführt werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem
Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht XXXX.
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